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Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir dir einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

Familotel AG
Am Oberfeld 5
83026 Rosenheim
Bayern, Deutschland

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Die Familotel AG ist eine Hotelkooperation, die sich vollständig auf die Bedürfnisse von Familien mit Kindern spezialisiert hat. Ihr Hauptziel ist es, qualitätsgeprüfte Familienhotels im deutschsprachigen Raum zu vereinen und zu vermarkten – insbesondere in Deutschland, Österreich, Italien, Ungarn und Liechtenstein.

Sie unterstützt ihre Mitgliedshotels mit zentralem Marketing, darunter Websitepflege, Onlinekampagnen und Markenkommunikation. Ein Schwerpunkt liegt auf der Qualitätssicherung und der Einhaltung familienfreundlicher Standards.

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Die Webseite der Familotel AG (www.familotel.com) bietet eine zentrale Buchungs- und Informationsplattform für familienfreundliche Hotels Deutschland, Österreich, Italien, Ungarn und Liechtenstein. Nutzer können sich dort über familiengerechte Urlaubsangebote informieren, passende Hotels nach Region, Ausstattung oder Altersgruppen filtern und direkt buchen oder Buchungsanfragen stellen. Die Plattform stellt ausführliche Hotelprofile, Preisübersichten, Verfügbarkeiten, Bewertungen und familienrelevante Serviceangebote bereit. Ziel ist es, Familien eine einfache, transparente und sichere Möglichkeit zu bieten, ihren Urlaub bei einem qualitätsgeprüften Familotel-Mitgliedsbetrieb zu planen und zu buchen.

Die Familotel AG ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz zur Umsetzung, das am 16. Juli 2021 (BGBl. 2021 I Seite 2970) erlassen wurde und am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft tritt. Dieses Bundesgesetz heißt mit vollem Namen: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.familotel.com.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Für einige Bilder fehlt der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Alle nicht-dekorativen Bilder werden laufend um Alternativtexte ergänzt.

Einige unserer PDF-Dokumente und/oder Word-Dokumente sind nicht komplett barrierefrei. Beispielsweise sind sie nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzerinnen und Benutzern nicht oder nur unzureichend mit Strukturinformationen erfasst werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Diese Dokumente werden laufend gegen barrierefreie PDF-Dokumente ausgetauscht.

b) Unverhältnismäßige Belastung
Unsere Videos verfügen über keine Audio-Deskription. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir haben die Kosten für die Behebung des Problems bewertet. Wir sind der Ansicht, dass dies jetzt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Nach § 2 Absatz 3 WZG gelten die Rechtsvorschriften nicht für Online-Karten und Kartendienste, sofern bei Karten für Navigationszwecke wesentliche Informationen in einer barrierefrei zugänglichen Weise digital bereitgestellt werden.
Trotz der Ausnahme ist und das Erreichen eines hohen Levels der Vereinbarkeit mit den Anforderungen ein großes Anliegen. 

d) Manche interaktiven Elemente (z. B. Widgets von Drittanbietern oder eingebettete Buchungsstrecken) sind aktuell nicht vollständig mit assistiven Technologien nutzbar.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im Mai 2025. Überprüft wurde die gesamte Website www.familotel.com. Einzelne Seiteninhalte werden von der Redaktion vor der Veröffentlichung regelmäßig geprüft.

Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn dir Barrieren auffallen, die dich an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir dich, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden deine Anfrage prüfen und dich ehestmöglich kontaktieren.
 

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.

Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben

Adresse:
Familotel AG
Am Oberfeld 5
83026 Rosenheim

E-Mail: info@familotel.com

Link zur Website: https://www.familotel.com

Durchsetzungsverfahren

Wenn du uns Barrieren gemeldet hast und keine zufriedenstellende Antwort innerhalb eines angemessenen Zeitraums erhalten hast, hast du die Möglichkeit, dich an die Durchsetzungs- und Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu wenden. Die Stelle unterstützt dich dabei, deine Rechte durchzusetzen und eine außergerichtliche Einigung mit dem Anbieter zu erreichen.

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens hast du die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Schlichtungsverfahren

Die Schlichtungsstelle ist unabhängig und kostenlos. 

Kontakt der Schlichtungsstelle nach dem BGG:
Schlichtungsstelle BGG
c/o Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527-2805
Fax: +49 30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Webseite: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Dort findest du auch Informationen dazu, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie du einen Antrag stellen kannst.
 

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 03.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 03.06.2025